Fußballverein wechseln: So gehst du vor

So wechselst du den ­verein

Verein wechseln

Dieser Sommer hat es in sich: Sancho zu Manchester United, Alaba zu Real Madrid und Messi zu PSG. Wie im Profibereich wechseln Spieler*innen auch in den Amateurligen fleißig die Vereine. Ein Vereinswechsel im Amateurfußball ist mit deutlich weniger Aufwand verbunden als die großen Transfers der Profis. Dennoch gibt es einige Punkte zu beachten, um beim 1. Spieltag der kommenden Saison auch sicher für deinen neuen Verein auflaufen zu können. Wir von POACHER geben dir einen Überblick über die richtige Vorgehensweise und weitere relevante Aspekte eines Vereinswechsels im Amateurbereich:

Die Transfer­perioden

Wie im Profibereich gibt es bei den Amateur*innen zwei Transferperioden, in denen Spieler*innen die Vereine wechseln dürfen: Die Sommer- und Winterperiode.

  • Sommerperiode: 1. Juli bis 31. August

  • Winterperiode: 1. Januar bis 31. Januar

Wichtig ist, dass du deine Abmeldung bei deinem alten Verein in der Sommerperiode vor dem 30. Juni bzw. in der Winterperiode vor dem 31. Dezember abgibst, um den Wechsel erfolgreich in die Wege zu leiten. Solltest du diese Deadline verpassen, kannst du unter gewissen Umständen dennoch den Verein wechseln. Liegt dein letztes Spiel mehr als ein halbes Jahr zurück, darfst du jederzeit den Verein wechseln. Du brauchst nur den Antrag unterzeichnen und bist sofort berechtigt, für deinen neuen Verein zu spielen. Die Definition der Spiele variiert aber zwischen den Verbänden, da sich einige nur auf Pflichtspiele beziehen.

Die richtige Vorgehens­weise

Für einen Vereinswechsel brauchst du erstmal einen neuen Verein. Als Teil der POACHER-Community profitierst du von unserem Netzwerk und findest einfach und schnell deinen neuen Verein direkt in deiner Nähe. Sobald du mit den Verantwortlichen des neuen Vereins über einen Wechsel einig bist, solltest du dich zuallererst bei deinem alten Verein vor der genannten Deadline (30. Juni bzw. 31. Dezember) abmelden. Für den Landesverband ist es ausreichend die Spielberechtigung abzumelden. Wenn dir dein alter Verein am Herzen liegt, kannst du diesem also weiterhin als Vereinsmitglied erhalten bleiben. Die Abmeldung der Spielberechtigung erfolgt online über das DFBnet des Vereins oder klassisch über den Postweg.

Online

Für die Online-Abmeldung ist dein alter Verein verantwortlich. Einige Landesverbände erlauben zusätzlich die stellvertretende Abmeldung, die dann dein neuer Verein übernimmt. In diesem Fall erhält dein alter Verein automatisch eine Benachrichtigung. Frage am besten vorher bei dem jeweiligen Landesverband über die Möglichkeit der stellvertretenden Abmeldung nach, falls du diesen Weg wählst. In einem Zuge mit der Abmeldung ist es zudem wichtig, dass du mit deinem neuen Verein einen Antrag auf Spielerlaubnis ausfüllst und diesen, von beiden Parteien unterschrieben, beim zuständigen Landesverband einreichst.
Zeitnah nach Eingang der Online-Abmeldung und des Antrags auf Spielerlaubnis beim zuständigen Landesverband erteilt dieser die Freigabe zuerst für Freundschaftsspiele. Sobald dein alter Verein die Freigabe für Pflichtspiele herausgibt, bist du ab dann auch für Pflichtspiele berechtigt. Dann fällt seitens des neuen Vereins eine Ausbildungsentschädigung an, die deinem alten Verein ausgezahlt wird und sich an der Höhe der Spielklasse des neuen Vereins orientiert. Das ist aber eine Sache der Vereine, mit der du als Spieler nichts zu tun hast.

Über den Postweg

Die Abmeldung über den Postweg solltest du gemeinsam mit deinem alten Verein vornehmen. Hierfür ist ein Einschreiben an den Landesverband notwendig. Das Datum des Poststempels ist entscheidend, denn ab diesem Zeitpunkt beginnt eine 14-Tage-Frist, in der dein alter Verein den Spielerpass an den Landesverband, deinen neuen Verein oder dich persönlich als Spieler herausgeben muss. Falls dies nicht geschieht, verfällt das Recht auf eine Ausbildungsentschädigung, die je nach Spielklasse zwischen 200 € und 2.000 € beträgt. Dann wärst du automatisch für deinen neuen Verein spielberechtigt. Und zwar für Freundschaftsspiele und Pflichtspiele gleichermaßen.

Das attraktive Zweitspiel­recht

Das sogenannte Zweitspielrecht ist vor allem für Berufspendler und Studenten interessant, die in einem Bundesland wohnen und in einem anderen Bundesland die Uni bzw. Arbeitsstätte besuchen. Beträgt die Entfernung zwischen Heimat- und Studien- bzw. Arbeitsort mehr als 100 km, kannst du ein Zweitspielrecht beantragen. Wichtig zu beachten ist, dass der Verein, für den du das Zweitspielrecht beantragst, nicht höher als Kreisliga spielen darf.
Für die Beantragung des Zweitspielrechts ist das Ausfüllen und Unterschreiben eines Antrags inkl. sämtlicher Belege (Meldebestätigung des neuen Wohnorts etc.) notwendig. Das offizielle Formular findest du auf der Homepage des jeweiligen Landesverbands. Die Transferperiode spielt hier keine Rolle. Du kannst den Antrag auf das Zweitspielrecht jederzeit stellen und wärst zeitnah spielberechtigt.
Es fällt für den Zweitverein auch keine Ausbildungsentschädigung an. Solltest du dich jedoch von deinem Heimatverein ganz abmelden und zu 100% zu dem Zweitverein wechseln, fällt diese wieder an. Sie entfällt nur, wenn du länger als ein halbes Jahr für gar keinen Verein mehr auf dem Platz standest.

Verein wechseln

Vereins­wechsel ins Ausland

Bist du Student und möchtest ein Auslandssemester angehen und dort auch in einem Fußballverein spielen? Dafür musst du dich bei deinem Heimatverein abmelden und einen Antrag auf Spielerlaubnis bei dem ausländischen Verein beantragen. Diesen muss der ausländische Verband sowie der DFB bzw. der Landesverband deines Heimatvereins absegnen, bis du die Spielerlaubnis für den ausländischen Verein erhältst. Dafür solltest du zwischen 7 und 30 Tagen Bearbeitungszeit einplanen. Je früher du also über deine Planungen Bescheid weißt, desto besser.

Häufig auftretende Besonder­heiten

Nicht immer läuft ein Vereinswechsel genau nach Plan. Wir weisen auf Besonderheiten hin, die oftmals im Amateurbereich vorkommen.

  • Rotsperre während Vereinswechsel

    Die Sperre wird bei dem neuen Verein ausgesessen. Diese läuft erst ab, sobald die Spielberechtigung für den neuen Verein vorliegt.

  • Wechselfrist verpasst

    Vergisst du deine Unterlagen fristgerecht einzureichen (bspw. Sommerperiode), musst du bis zum 1. November warten. Du bist dann bis zum Beginn der Winterperiode gesperrt.

Der heutige Bayern Star Eric-Maxim Choupo-Moting hat mit der Wechselfrist bereits im Jahr 2011 unangenehme Erfahrungen gemacht. Aufgrund eines defekten Faxgerätes erhielt die DFL den neuen Vertrag des Stürmers um 18.12 Uhr, 12 Minuten nach Ablauf der Frist um 18.00 Uhr. Sein schon sicher geglaubter Wechsel vom HSV zum 1. FC Köln platzte.

“Ich habe mit der DFL gesprochen, keine Chance. Das Schicksal wollte es so – er muss in Hamburg bleiben” (Vater von Erik Maxim Choupo Moting).

Unser Fazit

Solltest du in Zukunft den Fußballverein wechseln wollen, kannst du nun auf die Tipps von POACHER zurückgreifen. Sei dir bewusst, dass es schon viele Spieler*innen gegeben hat, die entweder Fristen verpasst haben oder sich bspw. nicht über das Zweitspielrecht bewusst waren und so Chancen verpasst haben. Du aber kennst jetzt die richtigen Schritte, die es braucht, um einen Vereinswechsel erfolgreich zu gestalten. Darüber hinaus bietet dir POACHER die Möglichkeit, den für dich besten Fußballverein in deiner Nähe ganz einfach zu finden. Registriere dich jetzt!

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